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Unsere Satzung

Fanclub >> Satzung

.§ 1: Name und Sitz des Fanclubs

Der Fanclub führt den Namen “Uschi Disl Fanclub”. Er hat seinen Sitz in 44339 Dortmund.

§ 2: Zwecke des Fanclubs

2.1 Zwecke des Fanclubs sind:

a) die mentale Unterstützung der Biathletin Uschi Disl sowie anderer Biathleten

b) die Förderung des Interesses am Biathlonsport

c) die Versorgung aller Mitglieder und Interessierten mit Informationen und Material über den Biathlonsport allgemein, insbesondere über die Biathletin Uschi Disl.

2.2 Diese Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch:

a) gemeinsame Reisen zu Biathlonveranstaltungen (Weltcup, Sommer- und Trainingswettkämpfe)

b) Mitglieder- und Fanclubtreffen

c) Vertretung des Fanclubs im Internet unter www.uschi-disl-fanclub.de

d) Bereitstellung von Fanartikeln

e) Vertrieb von Fanclubzeitung und Newslettern

2.3 Der Fanclub ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.4 Mittel des Fanclubs dürfen nur für Zwecke der Fanclubrichtlinien verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Fanclubs. Ausscheidende Mitglieder haben keinerlei Ansprüche auf das Fanclubvermögen.

2.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fanclubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

§ 3: Mitgliedschaft (Ein- und Austritt, Ausschluß)

3.1 Eintritt

Mitglied des Uschi Disl Fanclub kann jede natürliche Person werden. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter. Über die entgültige Aufnahme entscheiden die Vorsitzenden des Fanclubs.

3.2 Mitgliedsbeitrag

Für die Mitgliedschaft wird ab dem 1.1.2002 ein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Mitgliedschaft besteht für ein Jahr, das Mitgliedsjahr ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch für das Folgejahr mit Zahlung des Beitrages bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Tritt ein Mitglied nach dem 1.7. eines Jahres ein, wird ein halber Jahresbeitrag erhoben.

3.3 Austritt

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod. Der der Leitung gegenüber schriftlich zu erklärende Austritt ist jederzeit möglich und geschieht automatisch bei Nichtzahlung des erhobenen Mitgliedsbeitrags.

3.4 Ausschluß

a) Ein Mitglied kann aus dem Fanclub ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Fanclubzweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Fanclubrichtlinien, bzw. Fanclubregelungen auf der Homepage und in den näheren Mitgliedschaftsinformationen schuldig gemacht hat.

b) Über den Ausschluß entscheidet die Leitung bei einer extra einberufenen Sitzung. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.

3.5 Ehrenmitgliedschaft

Zu Ehrenmitgliedern des Fanclubs sollen nur solche Personen ernannt werden, die sich um den Biathlonsport innerhalb oder außerhalb des Fanclubs besonders verdient gemacht haben.

Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Leitung des Fanclubs.

§ 4: Organe des Fanclubs

Fancluborgane sind:

a) die Leitung

b) die Mitgliederversammlung

§ 5: Leitung des Fanclubs

5.1 Die Leitung besteht aus

a) dem 1. Vorsitzenden

b) und 2 Mitgliedern,

die die Führung des Fanclubs übernehmen.

5.2 Der 1.Vorsitzende hat Alleinvertretungsbefugnis. Die übrigen Leitungsmitglieder vertreten gemeinschaftlich.

5.3 Die Amtsperiode ist unbefristet.

5.4 Der Vorsitzende lädt zu nicht öffentlichen Sitzungen der FC-Leitung ein, so oft die Angelegenheiten des Fanclubs es erfordern.

5.5 Die Leitung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder, darunter die Vorsitzenden, anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht berücksichtigt.

5.6 Scheidet ein Mitglied der Leitung aus, ist von der restlichen Leitung darüber zu entscheiden, ob ein neues Mitglied in die FC-Leitung zu wählen ist oder ob der Fanclub durch die übrige Leitung weitergeführt wird. Ggf. wird ein neues Mitglied in die Leitung gewählt, welches von der Leitung und Uschi Disl bestimmt wird.

5.7 Die FC-Leitung ist für die Beschlussfassung aller Angelegenheiten zuständig, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliederversammlung fallen.

§ 6: Ordentliche Mitgliederversammlung

6.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung des Fanclubs findet mindestens einmal im Jahr in Form eines Fanclubtreffens statt.

6.2 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

6.3 Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) über Anträge der Leitung und der Fanclubmitglieder zu beraten und zu beschließen

b) den Geschäftsbericht entgegenzunehmen und

c) über Projekte zu beschließen

6.4 Die Versammlung ist mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuberufen.

6.5 Die Mitgliederversammlung wird von den Vorsitzenden der Fanclubleitung und bei Verhinderung von einem anderen Mitglied geleitet.

6.6 Die Mitgliederversammlung beschließt mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Abstimmung und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Auf Antrag auch schriftlich und geheim.

6.7 Über die Verhandlung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das von dem Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Jedes Fanclubmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.

6.8 Jedes Mitglied hat das Recht, Anträge und Vorschläge einzubringen, sie müssen mindestens eine Woche vor Zusammentritt der Mitgliederversammlung der Leitung mündlich, besser schriftlich, mit Begründung eingereicht werden. Anträge in der Mitgliederversammlung bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder.

6.9 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen,

a) auf Beschluss der Leitung,

b) auf schriftliches Verlangen von mindestens 1/5 aller Fanclubmitglieder,

c) wenn es das Fanclubinteresse fordert.

Es gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.

§ 7 Auflösung des Fanclubs

7.1 Die Auflösung erfolgt nach Ermessen der Leitung.

7.2 Das nach Auflösung verbleibende Fanclubvermögen wird zum Zwecke der satzungsmäßigen Förderung der Deutschen Sporthilfe zur Förderung des Biathlonsports übergeben.

§ 8 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 9 Beschluss der Fanclubrichtlinien

Die FC-Richtlinien wurden durch die Mitgliederversammlung am 26.04.03 beschlossen. Sie treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.